Sehr häufig pfändet die Steuerfahndung Konten aufgrund eines Arrestbeschlusses. In der Regel wird der Arrestbeschluss direkt zur Hausdurchsuchung mitgenommen. Der Steuerpflichtige erlebt dann nicht nur eine sehr unangenehme Haus- oder Betriebsdurchsuchung, sondern muss sich auch noch mit der Situation auseinandersetzen, dass sein Bargeld , seine wertvollen Gegenstände, wie z.B.teure Uhren, Laptops und dergleichen, sowie sein Konto gepfändet ist.

Neben vielen anderen Problemen hat der Steuerpflichtige dann damit zu kämpfen, dass er finanziell bewegungsunfähig geworden ist aufgrund der Kontopfändung. Er möchte natürlich, dass das Konto so schnell wie möglich wieder frei ist.

Dies kann man grundsätzlich über eine Beschwerde gegen den Arrestbeschluss erreichen.
Das ist aber in der Regel nicht anzuraten, weil man dann zu einem Zeitpunkt, zu dem man noch gar nicht Akteneinsicht hatte, bereits inhaltlich zur Sache vortragen muss, um darzulegen, warum der Strafverdacht nicht gerechtfertigt ist oder die Arrestsumme zu hoch ist. Man muss also dann schon alle Karten auf den Tisch legen, obwohl man dies grundsätzlich erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt nach gründlichem Studium der Ermittlungsakte tun sollte.

Der einfachere Weg ist die Hinterlegung der Arrestsumme beim Amtsgericht, sofern die finanziellen Mittel dafür aufgetrieben werden können. Aber auch dann ist das Konto nicht sofort frei, weil das Procedere wirklich kompliziert ist. Ich stelle dies deswegen einmal dar: Der erste Schritt ist, dass man einen Hinterlegungsantrag beim zuständigen Amtsgericht in 3-facher Form ausfüllt.
Wenn der Hinterlegungsantrag genehmigt ist, kann man den Betrag überhaupt erst einzahlen und damit hinterlegen. Das Amtsgericht prüft die Hinterlegung und schickt das Ganze an die Landesjustizkasse, welche die Quittung ausstellen muss.
Diese Quittung geht dann an die Steuerfahndung, die danach erst die Kontopfändung wieder aufhebt.
Bei diesem Procedere können ganz schnell zwei Wochen ins Land gehen, auch wenn man hinterhertelefoniert.

Ich hoffe, Sie konnten mit meinem Beitrag einen Einblick zum Thema „Steuerfahndung pfändet Konto mit Arrestbeschluss“ erhalten. Melden Sie sich gern, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie Rückfragen haben.

Ihr Carsten Sewtz

Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht aus Leipzig