Nein, es ist nicht strafbar, wenn man keine Steuern zahlt. Es handelt sich bei der Nichtzahlung von Steuern weder um Steuerhinterziehung noch um eine andere Straftat.
Die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO ist ein Erklärungsdelikt. Strafbar ist, wer den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO), oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Es geht also darum, dass man die Steuern richtig und rechtzeitig erklärt. Erklärt man sie nicht rechtzeitig, handelt man pflichtwidrig und kann sich wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen strafbar machen.
Weitere Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung ist, dass Steuern verkürzt werden. Steuern verkürzen bedeutet aber nicht, dass man sie nicht zahlt.
Vielmehr werden Steuern nur dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig festgesetzt werden.

Kurzum:
Wenn man seine Steuern richtig und rechtzeitig erklärt und damit eben keine falsche oder zu späte Festsetzung bewirkt, macht sich nicht strafbar, nur weil er die dann festgesetzten Steuern nicht zahlt.
Nach der Festsetzung ist das Finanzamt im Prinzip ein ganz normaler Gläubiger, der die Forderung bereits tituliert hat. Das Finanzamt kann also aus den Steuerbescheiden sofort die Zwangsvollstreckung betreiben.

Ich hoffe, Sie konnten mit meinem Beitrag einen Einblick zum Thema „Ist die Nichtzahlung von Steuern strafbar?“ erhalten. Melden Sie sich gern, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie Rückfragen haben.

Ihr Carsten Sewtz

Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht aus Leipzig