Steuerstrafrecht in Leipzig

Ihr Fachanwalt für Steuerstrafrecht

Immer wenn steuerlich etwas schiefläuft (Steuern werden nicht, nicht rechtzeitig oder falsch erklärt), befinden Sie sich schon mit einem Bein im Steuerstrafrecht. Wenn man Ihnen Vorsatz unterstellt, und das ist schnell geschehen, wird ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet.

Die Möglichkeiten, eine falsche Steuererklärung abzugeben, sind vielfältig. Im Prinzip bestimmt jedes Unternehmen und jeder Unternehmer selbst, wie viel Steuern er erklärt und abführt. Die Geschäftsvorfälle werden nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung verbucht und daraus resultieren die Steuererklärungen. Natürlich ist die Versuchung, auf die Höhe der Steuerlast Einfluss zu nehmen, groß.

Die Verantwortung für die inhaltlich richtige Steuererklärung liegt damit bei dem Steuerpflichtigen selbst. Freilich sind die wenigsten Steuerpflichtigen in der Lage, diese Verpflichtung auch in persona zu erfüllen.

Von der Erfassung der Geschäftsvorfälle über die Informationsübertragung zum Steuerberater bis hin zu einzelnen Bewertungsfragen gibt es eine Fülle von Fehlerquellen, die zu einer falschen Steuererklärung führen können.

Der Verteidiger im Steuerstrafrecht muss zunächst einmal den steuerlichen Sachverhalt vollumfänglich durchdringen, und zwar nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht. Er muss untersuchen, warum es zu einer falschen Steuererklärung gekommen sein könnte und alle möglichen Fehlerquellen kennen, die zu einer falschen Erklärung geführt haben könnten.

Ich arbeite dabei regelmäßig eng mit den steuerlichen Beratern des Mandanten zusammen. Das bestmögliche Ergebnis lässt sich in der Regel erzielen, wenn alle Beteiligten (Verteidiger, Mandant und Steuerberater des Mandanten) ihr Wissen und ihre Kompetenzen einbringen.

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