Steuerrecht in Leipzig

Ihr Fachanwalt für Steuerrecht

Das Steuerrecht trifft den Mandanten oft härter als das Steuerstrafrecht, denn hier geht es ums Geld. Neben einem Steuerstrafverfahren läuft zumeist parallel das Besteuerungsverfahren. Beide Verfahren hängen eng miteinander zusammen und müssen auch zusammen gedacht und bearbeitet werden.

Als Fachanwalt für Steuerrecht bin ich in der Lage, auch komplexe steuerrechtliche Fragen für Sie zu lösen.

In Betriebsprüfungen vertrete ich Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater. Dabei bringe ich die anwaltliche Komponente ein. So kenne ich mich bestens in den Rechtsbehelfen vom Einspruchsverfahren über Aussetzung der Vollziehung bis hin zur finanzgerichtlichen Klage aus. Vor allem bringe ich im Vergleich zu dem Steuerberater eine andere Sichtweise und Prozesstaktik ein. So ist es für das Finanzamt und den Steuerberater beidermaßen typisch, den Sachverhalt allein aus Urkunden und Dokumenten, mithin aus Belegen zu schöpfen. Das kommt von dem buchhalterischen Grundsatz: „Keine Buchung ohne Beleg.“. Der Finanzbeamte glaubt nicht, dass die Sonne scheint, wenn das nicht auf einem Stück Papier steht.

Als Rechtsanwalt ist es aber selbstverständlich, Lebenssachverhalte aufzuklären und durch Zeugen unter Beweis zu stellen. Zeugen sind in jedem Stadium des Verfahrens selbstverständlich zulässige Beweismittel, die aber oft völlig und zu Unrecht vernachlässigt werden.

Beiträge Steuerrecht

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Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht vereint das Strafrecht mit dem Steuerrecht. Ich bin in beiden Rechtsgebieten zu Hause.

Wirtschaftsstrafrecht

Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Insolvenzverschleppung oder ein Bankrottdelikt sind schneller begangen als Sie glauben. Gleichzeitig können diese Delikte auch eine erhebliche Auswirkung auf Ihr persönliches Vermögen haben. Ich kenne alle Fallstricke und auch die Stellschrauben. Meine Verteidigung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz.