Die Selbstbelastungsfreiheit

Die Selbstbelastungsfreiheit

In Strafverfahren muss sich niemand selbst belasten. Das war im Mittelalter anders. Damals galt nur ein Geständnis des Angeklagten als Beweis. Deswegen wurde der Angeklagte solange gefoltert, bis er gestanden hat. Vor dieser Praxis ist man glücklicherweise abgerückt....