Viele Mandanten haben ganz falsche Vorstellungen über ihren Versicherungsschutz
durch Rechtsschutzversicherungen.

Zum Beispiel sieht die Rechtsschutzversicherung im Steuerrecht in der Regel vor, dass
diese erst im Finanzgerichtsverfahren greift, denn die Versicherungen wissen anders als
der Mandant natürlich, dass geschätzt 99 % aller Streitigkeiten außergerichtlich bleiben
und im Einspruchsverfahren geklärt werden.

Ähnlich verhält es sich mit der Strafrechtsversicherung. Die Mandanten haben eine
Strafrechtsversicherung und gehen davon aus, dass sie einen versierten Verteidiger
finden, der durch die Versicherung bezahlt wird. Das ist bei der einfachen
Strafrechtsversicherung aber nicht der Fall. Dort sind Vorsatzdelikte nicht versichert. Die
einen Versicherungen verweigern die Kostendeckung deswegen bereits, wenn man
Kostendeckung für ein Vorsatzdelikt beantragt. Die anderen geben erst einmal die
Kostendeckung, fordern gezahltes Verteidigerhonorar aber zurück, wenn es zu einer
Verurteilung kommt.

In jedem Fall ist eine einfache Strafrechtsversicherung aber auch der Höhe nach nicht
ausreichend. Auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Verteidiger arbeiten auf
Stundenhonorarbasis. Die einfachen Strafrechtsversicherungen erstatten aber nur die
gesetzlichen Verteidigergebühren und die sind aus rechtspolitischen Gründen so niedrig,
dass sie für den Anwalt nicht auskömmlich sind. Das liegt zum einen daran, dass die
gesetzlichen Verteidigergebühren im Fall eines Freispruches von der Staatskasse
erstattet werden. Wären diese Gebühren der Höhe nach angemessen, würde die
strafrechtliche Rechtspflege wohl nicht mehr funktionieren. Denn dann wäre es für die
Verteidigerschaft lukrativ, auch einfachste Fälle vor den Amtsgerichten zu verteidigen,
um dort einen Freispruch zu erzielen und dann angemessene Gebühren von der
Staatskasse zu erhalten. Ein Amtsrichter ist auf Grund der Prozessflut gezwungen, ca.
fünf Verhandlungen am Verhandlungstag durchzuziehen. Es würde nicht ansatzweise
funktionieren, wenn sich alle Angeklagten gut verteidigen lassen würden.

Deswegen erhält man auch bei einem Freispruch selbst dann, wenn man die höheren
vereinbarten Gebühren an den Anwalt gezahlt hat, nur die recht niedrigen gesetzlichen
Gebühren von der Staatskasse erstattet.

Es gibt aber eine Art Rechtsschutzversicherung, die ich uneingeschränkt jedem
Manager, Geschäftsführer und Gewerbetreibenden ans Herz legen möchte, und zwar
die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung.

Die Spezial-Straf-Rechtschutzversicherung tritt nicht nur bei Vorsatzdelikten ein,
sondern zahlt an Ihren Anwalt Stundenhonorare, so dass Sie mit den Kosten eines
Strafverfahrens wirklich nichts zu tun haben.​

Es ist einfach eine traurige Erfahrung, dass im Wirtschaftsleben tätige Personen sehr
schnell in den Verdacht einer Straftat kommen können. Es kommt nicht selten vor, dass
ich den Mandanten erst einmal erklären muss, warum die Staatsanwaltschaft oder die
Steuerfahndung ihnen eine Steuerhinterziehung vorwirft. ​

Ich hoffe, Sie konnten mit meinem Beitrag einen Einblick zum Thema „Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung“ erhalten. Melden Sie sich gern, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie Rückfragen haben.

Ihr Carsten Sewtz

Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht aus Leipzig