Das Ziel jedes Gerichtsverfahrens ist natürlich die Herstellung von Gerechtigkeit. Nicht selten hat der von einem Gerichtsurteil Betroffene das Gefühl, das Urteil sei ungerecht. Fehlurteile gibt es natürlich, aber wenn man betrachtet, was Gerichte leisten können, muss man den Begriff der Gerechtigkeit näher untersuchen.

Es gibt die materielle Gerechtigkeit und die formelle Gerechtigkeit:

Materielle Gerechtigkeit

Mit der materiellen Gerechtigkeit ist das gemeint, was der liebe Gott für gerecht und richtig halten würde, wenn er den Sachverhalt genau kennen würde. Diese materielle Gerechtigkeit ist natürlich das Ziel der Berufsrichter, aber dieses Ziel ist beileibe nicht immer zu erreichen, denn in den seltensten Fällen kann der Richter 100 % klären, was passiert ist. Und selbst wenn, wird er niemals eine Art objektive Gerechtigkeit leisten können.

Formelle Gerechtigkeit

Die Justiz ist im Prinzip nur in der Lage, formelle Gerechtigkeit herzustellen. Formelle Gerechtigkeit bedeutet, dass jeder streitige Lebenssachverhalt in einem rechtsförmlichen Verfahren mit Instanzenzug irgendwann einmal rechtsgültig erledigt wird. Das mag dann die unterlegene Partei immer noch ungerecht finden, wie es entschieden wurde, aber es ist ein Wert an sich, dass der Streit überhaupt entschieden wurde.

Denn gäbe es keine formelle Gerechtigkeit, würde ein Streit durch alle Generationen hindurch ewig dauern. Formelle Gerechtigkeit ist also die Grundlage dafür, irgendwann einmal einen Streit auch ruhen zu lassen, weil er eben entschieden wurde.

 

Ich hoffe, Sie konnten mit meinem Beitrag einen Einblick zum Thema „Gerechtigkeit“ erhalten. Melden Sie sich gern, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie Rückfragen haben.

Ihr Carsten Sewtz

Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht aus Leipzig