Bei der doppelten Haushaltsführung wird gerne geschummelt. Die Versuchung ist groß, seinen alten Heimatort als Lebensmittelpunkt zu bezeichnen, um dann die eigentliche richtige Wohnung zuzüglich der Heimfahrten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.

Dabei unterschätzen viele Mandanten, wie einfach es manchmal ist, die Behauptung, man habe an dem angeblichen Heimatort seinen Lebensmittelpunkt, zu widerlegen.

Die Finanzbehörden schauen zum Beispiel, wo die Ehefrau wohnt, wo das gemeinsame Kind geboren ist, wie groß die Wohnung am Heimatort ist und wie groß die Wohnung am Arbeitsort ist, vergleicht die angeblichen Heimfahrten mit den Tankbelegen oder dem Kilometerstand des PKW oder schaut sich die Heimwohnung und deren tatsächliche Belegung und die Meldeverhältnisse an.

Wenn die Veranlagungsstelle des Finanzamtes den Verdacht hat, die doppelte Haushaltsführung ist zu Unrecht geltend gemacht worden, gibt sie den Fall an die Bußgeld- und Strafsachenstelle und Steuerfahndung zur Überprüfung ab. Spätestens dann hat es keinen Zweck mehr, eine falsche Behauptung weiter aufrecht zu erhalten. Zu einfach ist die Ermittlung, wo jemand tatsächlich wohnt. Der Steuerfahnder kann zum Beispiel ganz einfach die Nachbarn befragen oder den Vermieter. Das könnte der Steuerfahnder auch im Rahmen eines Rundschreibens an die Nachbarn bewerkstelligen, was allein schon einen sehr großen Kollateralschaden hinterlässt.

Generell gilt, dass immer dann, wenn man falsche Angaben gemacht hat und das Finanzamt erste Nachfragen stellt, man sofort einlenken sollte. Man sollte sich nicht in der Lüge verrennen. Wenn man sofort schreibt, dass die Voraussetzungen vielleicht schwierig nachzuweisen sind und man deswegen an den Werbungskosten nicht mehr festhält, ist der Veranlagungsbeamte oft zufrieden und man hat noch nicht zugegeben, etwas Falsches behauptet zu haben. Wenn man aber erst einmal anfängt, im Einspruchsverfahren vehement seine Position zu vertreten, weckt man den Ehrgeiz und die Neugier des Veranlagungsbeamten und im darauf folgenden Strafverfahren sieht man schlecht aus.

Ich hoffe, Sie konnten mit meinem Beitrag einen Einblick zum Thema „Doppelte Haushaltsführung“ erhalten. Melden Sie sich gern, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie Rückfragen haben.

Ihr Carsten Sewtz

Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht aus Leipzig