Wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid erlässt, ist die darin festgesetzte Steuerschuld zu begleichen. Dies gilt auch dann, wenn gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt wird.
Anders als im Zivilrecht gilt die Zahlung auf einen Steuerbescheid nicht als Anerkenntnis.
Bei der Zahlung auf einen Steuerbescheid trotz Einspruchs geht es also nur um die Liquidität. Will man diese erhalten, kann man einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Dieser Antrag ist sowohl bei dem Finanzamt als auch direkt unter Umgehung des Finanzamtes bei dem zuständigen Finanzgericht möglich.
Voraussetzung für die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung ist, dass ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides bestehen.
Ob man den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei dem Finanzamt stellt oder sich direkt an das Finanzgericht wendet, ist von taktischen Erwägungen abhängig.
Man sollte aber nicht leichtfertig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, wenn man das Geld zur Begleichung des Steuerbescheides zur Verfügung hat. Denn mit der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung nimmt man sich unter Umständen einen sehr teuren Kredit beim Staat, der mit 6 % verzinst wird. Denn die Aussetzungszinsen betragen 6 % und müssen bezahlt werden, wenn der Steuerbescheid nach einem Verfahren bestandskräftig wird.
Umgekehrt hat man aber einen Anspruch auf 6 % Zinsen gegenüber dem Fiskus, wenn man den Steuerbescheid bezahlt hat und das Verfahren am Ende gewinnt.
Ich hoffe, Sie konnten mit meinem Beitrag einen Einblick zum Thema „Aussetzung der Vollziehung“ erhalten. Melden Sie sich gern, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie Rückfragen haben.
Ihr Carsten Sewtz
Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht aus Leipzig